Erneuerbare Energien (EEG)

  • Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbaren Energien (EEG) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 14a Abs. 5 EEG erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Stadtwerke Barth GmbH zum Strombezug und der an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2010 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 30. April 2011 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind. Die Angaben wurden durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und testiert.

    • Letztverbraucherabsatz: 20.639.299 kWh
    • Strombezug: 22.348.428 kWh








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