Strom Grundversorgung

Grundversorgungstarif im Stadtgebiet Barth

  • für Haushaltskunden und Gewerbetreibende
  • 100 % ökologisch erzeugter Strom
  • Automatische Aufnahme in die Grundversorgung,
    solange Sie sich nicht für einen anderen Vertrag entscheiden
  • Kündigungsfrist von zwei Wochen
  • Wahlmöglichkeit der Zahlungsabschlagstermine
    (zum 1. bzw. 15. eines jeden Monats)
  • Zahlungsweisen: Einzugsermächtigung, Überweisung, Barzahlung

 

Strom Grundversorgung (01.01.2024 bis 29.02.2024)

  Arbeitspreis Grundpreis*
  netto
in ct/kWh
brutto
in ct/kWh
netto
in EUR/Jahr
brutto
in EUR/Jahr
Strom GV 32,670 38,88 118,86 141,44

 

Strom Grundversorgung (ab 01.03.2024)

  Arbeitspreis Grundpreis*
  netto
in ct/kWh
brutto
in ct/kWh
netto
in EUR/Jahr
brutto
in EUR/Jahr
local classic 33,868 40,30 118,86 141,44

* Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler, insbesondere elektronische Zähler und moderne Messeinrichtungen verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich das Netzentgelt  für die Messung und den Messstellenbetrieb ändert.

Die gerundeten Bruttopreise enthalten alle gesetzlichen Steuern und Abgaben.

 

 

Preiszusammensetzung des Grundversorgungstarifs

Die detaillierte Ansicht der Preiszusammensetzung finden Sie in den entsprechenden Preisblättern:

Preisblatt Grundversorgung Strom vom 01.01.2024 bis 29.02.2024

Preisblatt Grundversorgung Strom ab dem 01.03.2024

 

Ergänzende Informationen über die einzelnen Belastungen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de.

 

Preisinformation

Die vorgenannten Preise gelten für die Grundversorgung von Letztverbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH, Teilnetz Barth, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke benötigen. (§3 Nr. 22 EnWG) Die Versorgung erfolgt auf Grundlage der „Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich” (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 und der Ergänzenden Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.