Erdgas Ersatzversorgung

Ersatzversorgungstarif im Stadtgebiet Barth

  • gesetzlich angeordnete Notversorgung, wenn der Gasverbrauch keinem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann
  • tritt in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein anderer Lieferant die Belieferung einstellt.
  • Die Ersatzversorgung endet entsprechend § 38 Abs. 2 EnWG mit dem Abschluss eines Energielieferungsvertrages durch den Kunden, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung.
  • gilt für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher (SLP) i.S.v. § 3 EnWG)
  • die Bruttopreise enthalten ab dem 01.10.2022 die abgesenkte gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent.
  • seit dem 01.01.2021 wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Abgabe von Erdgas mit einem CO2-Preis belegt. Dieser ist im Abrechnungsjahr 2023 mit 0,546 ct/kWh im Netto-Arbeitspreis enthalten.
  • ab dem 01.10.2022 enthalten die Arbeitspreise die neu eingeführten bzw. festgesetzten Umlagen in der vom Marktgebietsverantwortlichen THE festgelegten Höhe:
    • Gasspeicherumlage: 0,059 ct/kWh (netto)
      •  ab dem 01.07.2023: 0,145 ct/kWh (netto)
    • SLP-Bilanzierungsumlage: 0,57 ct/kWh (netto)
 

 

Erdgas Ersatzversorgung (ab 01.04.2023)

Preisstufen Arbeitspreis Grundpreis*
Verbrauch 
in kWh/Jahr
netto in ct/kWh brutto** in ct/kWh netto in €/Monat brutto** in €/Monat
0 - 1.000 16,135 17,26 16,00 17,12
1.001-4.000 13,735 14,70 19,00 20,33
4.001-50.000 13,385 14,32 21,00 22,47
50.001-300.000 13,143 14,06 30,00 32,10
300.001-1.500.000 13,703 14,66 39,00 41,73
* Der angegebene Grundpreis gilt nur für die Zählergrößen G2,5 bis G6. Für andere Zähler verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers verändern.
** Mehrwertsteuersatz 7 Prozent

 

Ersatzversorgung

Gemäß §38 EnWG i. V. m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit Gas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung in Niederdruck greift beispielsweise, wenn sie keinen Gaslieferungsvertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.

Die gerundeten Bruttopreise enthalten alle gesetzlichen Steuern und Abgaben