FAQ: Häufig gestellte Fragen

Thema: Energielieferung

Welche Arten der Energiebelieferung bieten die Stadtwerke Barth an?

Im Stadtgebiet von Barth können wir Sie mit Strom, Gas und Fernwär-
me versorgen. Dabei ist zu beachten, dass die Fernwärmeversorgung sich auf das Wohngebiet Barth-Süd beschränkt.
Im Umland von Barth bieten wir die Versorgung mit Strom und Gas an.

Welche Gebiete werden von den Stadtwerken Barth beliefert?

Unsere Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme erfolgt im Stadtge-
biet von Barth. Für Strom und Gas bedeutet dies, die Versorgung erfolgt im Netzgebiet der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH, Teilnetz Barth.

Aber auch im Umland stellen wir Strom und Gas für Ihren Verbrauch zur Verfügung. Umland heißt, die Region Vorpommern. Wir halten Strompreise für das Netzgebiet des Netzbetreibers E.ON edis AG und Gaspreise für das Netzgebiet des Netzbetreibers E.ON Hanse AG bereit.

Kann ich mich auch außerhalb des Versorgungsgebietes von den Stadtwerken Barth mit Strom und Gas beliefern lassen?

Unsere Versorgung mit Strom erstreckt sich neben unserem ange-
stammten Versorgungsgebiet auch auf das Netzgebiet des Netzbe-
treibers E.ON edis AG und mit Gas auf das Netzgebiet des Netzbe-
treibers der E.ON Hanse AG.

Welche Erdgas-Qualität (Brennwert) stellen die Stadtwerke Barth GmbH zur Verfügung?

Der Brennwert gibt den Energiegehalt eines Kubikmeters Gas an. Da es sich bei Erdgas um ein Naturprodukt handelt, schwankt der Ener-
giegehalt entsprechend und somit auch der Brennwert.

Es wird Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert con ca. H0,n = 11,5 kWh/m³ und einem Ruhedruck von ca. Pü=22mbar zur Verfügung ge-
stellt. Die Schwankungsbreite des Brennwertes entspricht den aner-
kannten Regeln der Technik.

Thema: Verträge / Preise / Lieferantenwechsel

Ich möchte zu den Stadtwerken wechseln, was muss ich tun?

Folgende Wege sind möglich:

Wer kündigt bei meinem alten Strom- bzw. Gaslieferanten?

Die Kündigung übernehmen wir kostenlos für Sie.

Zwischen welchen Produkten können Privat- und Geschäftskunden unterscheiden?

In unserem Grundversorgungsgebiet (Netzgebiet der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH) gibt es in den Sparten Strom und Gas die Wahlmöglichkeit zwischen dem Grundversorgungstarif und jeweils einem Sondervertrag für Privat- und Gewerbekunden. Zudem bieten wir im Bereich Strom Preise für Wärmestrom (Nachtspeicher- und Wärmepumpenanlagen) an.

Außerhalb unseres Grundversorgungsgebietes (Netzgebiet der E.ON edis AG und der E.ON Hanse AG) halten wir für Privat- und Geschäfts-
kunden jeweils einen Sondervertrag vor sowie im Strombereich einen Vertrag für Wärmepumpen.

Für alle Preise gibt es die Möglichkeit der Vorauskasse. Bei viertel-
jährlicher Vorauszahlung gewähren wir 2 % auf den Rechnungsbetrag der Jahresendrechnung, bei jährlicher Vorauszahlung sind es 4 %. Mehr zur Stromversorgung und zur Gasversorgung.

Wie werde ich bei Preisanpassungen informiert?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle Kunden schriftlich über Preisände-
rungen zu informieren. Das heißt, im Falle einer Preisänderung infor-
mieren wir alle unsere Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich per Post über die neuen Preise, die Höhe und die finanziellen Auswirkungen der Preisänderungen. Zudem ver-
weisen wir auf Ihre gesetzlichen Rechte im Falle einer Preisänderung.

Die neuen Preise finden Sie dann auch auf unserer Internetseite. Änderungen der Grundversorgungstarife werden zusätzlich in der örtlichen Presse veröffentlicht.

Wie setzen sich die Energiepreise zusammen?

Unsere Energiepreise setzen sich aus einer Vielzahl von Bestandteilen zusammen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick geben. Grundlagen für unsere Beispielrechnung sind:

  • ein 4-Personenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.300 kWh Strom und 20.000 kWh Gas
  • unsere Grundversorgungstarife local classic für Strom und Gas Stand 01.01.2013
  • Strom-Standard-Zähler (NS-Direktmessung-Eintarifzähler), Gaszähler der Größe G 2,5 – G 6
Für 3.300 kWh Strom
zahlen Sie Brutto
1.025,05 EUR 100,0 %
Darin enthalten sind  
Steuern und Abgaben
(Stromsteuer, EEG-Umlage, KWK-
Umlage, Konzessionsabgabe,
§ 19 StromNEV Umlage, Offshore
Haftungsumlage, Umsatzsteuer)
   472,28 EUR   46,1 %
Netzentgelte     260,32 EUR   25,4 %

 

Für 20.000 kWh Gas
zahlen Sie Brutto
1596,74 EUR 100,0 %
Darin enthalten sind  
Steuern und Abgaben
(Energiesteuer, Konzessions-
abgabe, Umsatzsteuer)
  370,94 EUR   23,2 %
Netzentgelte   374,00 EUR   23,4 %
Was passiert bei einem Umzug mit meinem Stromvertrag?

Haben Sie einen unserer Sonderverträge abgeschlossen und ziehen im gleichen Netzgebiet um, so „zieht“ Ihr Sondervertrag mit um. Das heißt, es gelten in der neuen Wohnung die gleichen Konditionen. Ziehen Sie von einem durch uns versorgten Netzgebiet in ein anderes durch uns versorgtes Netzgebiet muss der Sondervertrag geändert werden.

Im Falle der Grundversorgung werden Sie automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers aufgenommen. Wenn Sie sich nicht weiter kümmern, kann das auch ein neuer Lieferant sein. In allen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn ich beabsichtige, meinen Anbieter zu wechseln?

Nein. Sie sind Vertragspartner mit dem jeweiligen Versorgungsunter-
nehmen und haben freie Entscheidungswahl.

Wer beliefert mich mit Strom, wenn ich neu eingezogen bin und ich mir noch keinen Lieferanten gesucht habe?

In diesem Fall erfolgt die Versorgung durch den örtlichen Grundver-
sorger. Im Stadtgebiet von Barth sind Sie dann Kunde der Stadtwerke Barth GmbH.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?

Natürlich.
Sind Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs-
frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung – nicht jedoch nach diesem Zeitpunkt – in Textform zu kündigen. Hierauf wer-
den Sie von uns in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Thema: Kontakt

Wie erkenne ich einen Mitarbeiter der Stadtwerke Barth?

Unsere Monteure tragen Arbeitsanzüge mit unserem Firmenlogo. Zu-
dem können sich alle Mitarbeiter mit einem Firmenausweis ausweisen. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich diesen zeigen oder Fragen bei uns nach.

An wen wende ich mich bei Fragen zu Tarifen, Abrechnung, Versorgungsbedingungen?

Zu diesen Themen helfen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen unseres Kundencenters weiter.

Thema: Abschlagszahlungen

Auf welcher Grundlage wird der monatliche Abschlag festgesetzt?

In der Strom- und in der Gasversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV) ist genau festgelegt, wie Abschläge berechnet werden dürfen:

StromGVV § 13 Abschlagszahlungen

(1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

(2) Ändern sich die Allgemeinen Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden.

(3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.

Wann sind die Abschlagszahlungen fällig?

Wir verlangen für ein Abrechnungsjahr 11 Abschlagszahlungen. Die Zahlungen beginnen in der Regel im Februar und die Höhe wird mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt. Sie haben die Möglichkeit zwischen dem 01. und dem 15. eines jeden Monats als Zahltermin zu wählen.

Siehe auch unter Zahlungsbedingungen

Thema: Abrechnung

Wann erhalte ich meine Jahresendabrechnung?

Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Im Januar eines jeden Jahres erstellen wir Ihre Abrechnung und Ende Januar ist diese dann bei Ihnen.

Warum wird Gas in Kilowattstunden abgerechnet und nicht in Kubikmetern?

Bei jedem Kauf ermittelt sich der Wert Ihres Einkaufes über Abmessung (Zählung, Wiegen, Vermessen). Dieses Prinzip gilt auch für die Abrechnung Ihres Gasverbrauches.

Dies gestaltet sich jedoch nicht so einfach, da Gas über spezielle Eigenschaften verfügt. Es besteht eine hohe Druck- und Temperaturabhängigkeit des Volumens. Zudem können sehr unterschiedliche Energieinhalte je nach vorliegender Gaszusammensetzung auftreten.

Mit der Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden versucht man diese speziellen Eigenschaften zu berücksichtigen und Ihnen eine gerechte Abrechnung über Ihren tatsächlichen Verbrauch zu gewährleisten.

Wie erfolgt die Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden bei Gas?

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des Umrechnungsfaktors für die Umrechnung beim Netzbetreiber und wird dem Gaslieferanten zur Ver-
fügung gestellt. Für die Ermittlung gibt es genaue gesetzlich Vorschrif-
ten, so dass die Werte von allen Marktpartnern nachvollzogen werden können.

Die Druck- und Temperaturabhängigkeit des Gases unter Berücksichti-
gung örtlicher Gegebenheit werden durch die Zustandszahl z abgebil-
det:

 

  • Tn: Normtemperatur
    Die Normtemperatur Tn ist definiert mit Tn = 273,15 K = 0 °C.
  • Teff: Abrechnungstemperatur
    Die Abrechnungstemperatur Teff ist als Festwert mit 288,15 K = 15 °C anzusetzen.
  • pamb: Luftdruck
    Maßgebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck pamb ist die geodätische Höhe beim Letztverbraucher. Für das Netzgebiet ist die mittlere geodätische Höhe (H) auf 5 Meter festgelegt.
    Pamb = 1016 mbar – 0,12 mbar/m x H = 1016 mbar – 0,12 mbar/m * 5 m = 1015,40 mbar
  • peff: Effektivdruck
    Der Effektivdruck peff wird durch den Sollwert des Ausgangsdruckes des Gasdruckregelgerätes oder den maßgeblichen Druck im Gaszähler vorgegeben.
    In der Regel liegt der Druck im Gaszähler bei 22 mbar.
  • pn: Normdruck
    Der Normdruck pn ist der Druck des Normzustandes. Es gilt: pn = 1013,25 mbar.
  • K: Die Kompressibilitätszahl K eines Gases ergibt sich aus dem Quotienten der Realgasfaktoren bei Betriebsbedingungen Zp,T und bei Normbedingungen Zn.
    Für die Kompressibilität des Gases kann bei peff < 1 bar K = 1 verwendet werden.
  • pH2OWasserdampfpartialdruck
    Der Wasserdampfpartialdruck ist das Produkt aus relativer Feuchte j und dem temperaturabhängigen Sättigungsdruck ps.
    Erdgas ist ein relativ trockenes Gas und so gilt in der Regel nährungsweise j = 0
    pH2O =
    j *ps = 0

Somit ergibt sich für die Berechnung der z-Zahl:

 

Als Abrechnungsvolumen wird das Volumen im Normzustand Vn verwendet.

Vn = Vb x z

  • Vb: Volumen im Betriebszustand
    Das Volumen im Betriebszustand Vb wird mit geeichten Gaszählern, die für den Anwendungsfall geeignet sind, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik gemessen und ergibt sich als Differenz der Zählerstände zwischen Ende und Beginn der Abrechnungszeitspanne.
    Das Betriebsvolumen Vb sind die Kubikmeter (m³) die Ihr Gaszähler ausweißt.

1000 m3 Betriebsvolumen Vb entsprechen demzufolge einem Normvolumen Vn

Vn = 1000m³ x 0,9705 = 970,50 m³

Nachdem das Normvolumen Vn bekannt ist, kann die Umrechnung in Kilowattstunden (kWh) erfolgen. Mit Ihrer Gasabrechnung wird Ihnen der jeweils geltende Abrechnungsbrennwert mitgeteilt. Im Dezember 2011 betrug dieser 11,258.

Verbrauch in kWh = Vn x Abrechnungsbrennwert = 970,50 m³ x 11,258 = 10.926 kWh

Der örtliche Netzbetreiber versieht jeden Gaszählerstand mit dem jeweils geltenden Abrechnungsbrennwert und übermittelt diese an die zuständigen Gaslieferanten, die diese entsprechend für die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden verwenden.

Thema: Service

Mein Energieverbrauch ist zu hoch, was kann ich tun?

Zunächst muss sichergestellt sein, dass die Ursache des hohen Ener-
gieverbrauches nicht in einem Ablese- oder Abrechnungsfehler liegt. Hilfe bei einer Überprüfung Ihrer Abrechnung und einem Plausibilitätscheck der Verbräuche auch im Vergleich zu Vorjahreswerten und vergleichbaren Abnehmern (anonymisiert) erhalten Sie in unserem Kundenzentrum.

Durch einen Energiecheck können wir im Strombereich Ursachen aufdecken. Überprüfen lässt sich das durch von uns zur Verfügung gestellte Stromspardetektive. Diese messen den Verbrauch eines Stromgerätes über einen bestimmten Zeitraum und lassen Schlüsse darauf zu, wer die "Energietreiber" in Ihrem Haushalt sind.

Ihre Kontakte:

Wie oft wird der Zähler abgelesen?

Die Ablesung der Zähler erfolgt in der Regel einmal jährlich durch Beauftragte des Netzbetreibers. Das ist erforderlich, um Ihren tatsächlichen Energieverbrauch zu ermitteln. Im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Stralsund Netze GmbH, Teilnetz Barth, erfolgt diese Ablesung im November / Dezember eines jeden Jahres.

Im Netzgebiet der E.ON edis AG und der E.ON Hanse AG wird rollierend, d.h. zu örtlich verschiedenen Zeiten, abgelesen.

Zusätzliche Ablesungen können unterschiedliche Ursachen haben, z.B. Kontrollablesungen, Lieferantenwechsel u.a.

Thema: Begriffserläuterungen

Was versteht man unter Stromkennzeichnung / Energiemix?

Mit der Stromkennzeichnung / Energiemix sind alle Energielieferanten verpflichtet die Anteile, die einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, Erneuerbare Energien) an Ihrem Gesamtenergiemix des letzten oder vorletzten Jahres auszuweisen. Zudem müssen Angaben zu den Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen, radioaktiver Abfall) gemacht werden. Das wird dem gesamtdeutschen Energiemix gegenübergestellt.

Sie haben somit die Möglichkeit zu beurteilen, ob Ihr Energielieferant ökologisch verantwortlich handelt oder nicht. Hier erfahren Sie mehr über Stromkennzeichnung.

Was ist unter Netzentgelt zu verstehen?

Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung von Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Energievertrieb/-handel?

Durch den Gesetzgeber wird eine strikte Trennung der Bereiche Netz und Vertrieb gefordert. So soll gewährleistet werden, dass alle Energievertriebe bei der Nutzung der Energienetze gleich behandelt werden.

Der Netzbetreiber betreibt alle technischen Komponenten für den Energiefluss (Versorgungsnetze, Stationen usw.). Für die Benutzung dieser technischen Komponenten, den Versorgungsnetzen, kann er ein Entgelt verlangen. Das sind die Netzentgelte.

Energievertrieb ist der Bereich, der Ihnen die Energie in Form von Strom bzw. Gas zur Verfügung stellt. In diesem Bereich wird die Energie für Sie beschafft und dann mit Ihnen abgerechnet.

Um für Sie die Abrechnung einfach zu gestalten, erhalten Sie in der Regel eine Rechnung, in der auch die Netzentgelte enthalten sind.

Was bedeuten Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Grundversorgung ist ein Begriff, der nicht nur auf dem Energiemarkt Verwendung findet. Damit werden wichtige Dienstleistungen und Infrastrukturen bezeichnet, mit denen die Bevölkerung versorgt werden muss. Dies ist beispielsweise in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte unter Umständen nicht immer wirtschaftlich lohnenswert, dennoch sollen Bürger mit den Gütern versorgt werden, die zur Grundversorgung gezählt werden, beispielsweise Strom und Wasser.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden* in Niederspannung zu allgemeinen Bedingungen und Preisen. Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden vor Ort (in einem Netz der allgemeinen Versorgung) mit Strom und/oder Gas beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen zu versorgen. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Grundversorgung.

Ersatzversorgung - Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz  (GasGVV) vom 26.10.2006 bzw. der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit Gas bzw. Strom im Rahmen der sog. Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung in Niederdruck bzw. Niederspannung greift beispielsweise, wenn sie als Nicht-Haushaltskunde keinen Gas- bzw. Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Gas- bzw. Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.

*Haushaltskunden nach § 3 (22) EnWG – Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. (Quelle: Wikipedia)

Thema: Versorgungssicherheit

Wer hilft bei Störungen der Energieversorgung?

Für Störungen der Energieversorgung müssen Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Im Stadtgebiet Barth wenden Sie sich in diesem Fall an uns, da wir die technische Betreuung der Netze für den Netzbetreiber Stadtwerke Stralsund Netze GmbH übernommen haben. Sie erreichen uns 24 Stunden unter unserer Hotline 038231 6830*.

Sind Sie Kunde im Netzgebiet der E.DIS Netz GmbH, so müssen Sie sich im Falle einer Störung an diese wenden (Tel. 03361 7 33 23 33 *).

Im Netzgebiet der HanseGas GmbH wählen Sie bitte im Fall einer Störung die Nummer 0385 589 75 075.

(*dt. Festnetz: 3,9 ct/Min., Mobilfunk: max. 42 ct/Min.)

Warum riecht Gas?

Erdgas ist grundsätzlich unsichtbar und geruchlos. Damit Defekte in Erdgasanlagen und somit ausströmendes Gas bemerkt werden, wird dem Gas ein Geruchsmittel beigemischt.

Was muss ich tun, wenn ich Gas rieche?

Sie müssen uns umgehend informieren.
Wir sind 24 Stunden unter Tel. 038231 6830 zu erreichen.

Beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:

Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden

  • Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen, Räume mit Gasgeruch meiden!
  • Offenes Feuer meiden, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!
  • Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingeln, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!
  • Gaszähler-Absperreinrichtung oder auch Hauptabsperreinrichtung (HAE) schließen!
  • Andere Hausbewohner warnen – aber nicht klingeln! Und Gebäude verlassen!
  • Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich Gebäude verlassen und Betreten durch Dritte hindern – Polizei und Feuerwehr alarmieren!
  • Unser Monteur darf nicht klingeln! Bitte erwarten Sie ihn an der Haustür aber außerhalb des Gefahrenbereiches! Wir sind innerhalb kürzester Zeit vor Ort.

Verhalten bei Gasgeruch im Freien

  • Fenster und Türen umliegender Gebäude schließen!
  • Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!
    • Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingeln benutzen!
  • Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln!
  • Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich den gefährdeten Bereich verlassen, Betreten durch Dritte verhindern, Polizei und Feuerwehr von außerhalb des Gefahrenbereiches alarmieren!
Welche Voraussetzungen müssen Gasgeräte erfüllen, damit sie betrieben werden können?

Sie müssen den jeweils gültigen technischen Normen entsprechen und als Erdgasgerät ausgewiesen sein. Über die Voraussetzungen informiert Sie Ihr Installateur.

Wie komme ich an einen Fernwärmeanschluss?

Sie müssen lediglich einen formlosen Antrag an uns stellen. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten werden Sie informiert, ob ein Anschluss an Fernwärmenetz möglich ist oder nicht.

Ansprechpartner

Wie wird Fernwärme erzeugt?

Wir erzeugen bereits seit 1995 die Fernwärme über Kraft-Wärme-Kopplung. Über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) wird Erdgas in Wärme und Strom umgewandelt. Diese Technologie ist die momentan effizienteste, gängige Technologie zur Energieerzeugung.