Nachrichten

25.10.2022

Geänderte Öffnungszeiten Kundenzentrum am 26.10.2022

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund einer internen Weiterbildung bleibt unser Kundenzentrum am Mittwoch, den 26.10.2022 geschlossen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen ab Donnerstag wieder wie gewohnt gern zu Ihrer Verfügung.

 

Freundliche Grüße

IHRE STADTWERKE BARTH GMBH

10.10.2022

Gasbeschaffungsumlage entfällt, Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme beschlossen, Gaspreisdeckel in Planung

Mit Beschluss des Bundestages am Freitag, den 30. September 2022 verzichtet die Bundesregierung auf die geplante Gasbeschaffungsumlage. Damit ist diese ab dem 1. Oktober 2022 nicht Bestandteil unserer Gaspreise. Die Stadtwerke Barth hatten allen Erdgas-Kunden zum 01.10.2022 per Preisänderungsschreiben die Weitergabe der Umlagen und in einem weiteren Schreiben auch die Höhe der neuen Abschläge mitgeteilt. Selbstverständlich werden wir den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage berücksichtigen und Ihre nächste Abrechnung wird ohne diese Umlage erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass lediglich die Gasbeschaffungsumlage per Verordnung entfallen ist, die Gasspeicherumlage und auch die Bilanzierungsumlage haben weiterhin Bestand. Die unseren Kunden mitgeteilte Preisänderung Ihres Erdgaspreises wurde bereits von uns angepasst bzw. wieder um die Gasbeschaffungsumlage reduziert und Sie finden die ab dem 01.10.2022 geltenden Erdgaspreise für die Grundversorgung (erdgas local classic), unsere Sonderverträge für Barther Kunden (local erdgas aktiv) und unsere Sonderverträge für Kunden im regionalen Umland (Erdgas SW Barth regional) auf den jeweiligen Produktseiten oder in der Veröffentlichung in der Ostseezeitung vom 07.10.2022.  Alle Kunden werden über die Senkung der monatlichen Abschläge schriftlich informiert. Das sogenannte Preisänderungsschreiben entfällt.

In der Veröffentlichung der neuen Erdgaspreise (ohne Gasbeschaffungsumlage) wurde bereits der verminderte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas in Höhe von 7 Prozent (bisher 19 Prozent) berücksichtigt. Dies wurde ebenfalls vom Deutschen Bundestag am 30.09.2022 beschlossen, die notwendige Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 07.10.2022. Sobald uns weitere Informationen zur Umsetzung der geplanten Strom- und Gaspreisdeckel vorliegen, werden wir auf unserer Seite darüber informieren und jede preiswirksame Änderung an unsere Kunden weitergeben.

Uns erreichen derzeit eine Vielzahl telefonischer und schriftlicher Anfragen. Deshalb bitten wir Sie um Geduld, wenn sich die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas verzögert. Natürlich können Sie uns Ihre Zählerstände jederzeit online oder per E-Mail an service@stadtwerke-barth.de mitteilen.

Freundliche Grüße

STADTWERKE BARTH GMBH

22.06.2022

Strompreissenkung zum 01.07.2022 - Reduzierung EEG-Umlage

 

Liebe Stromkundinnen und Stromkunden der Stadtwerke Barth,

schön, dass Sie Ihren Strom bei uns beziehen und auch Sie als Kunde unseres Unternehmens einen wichtigen Anteil an der Stärkung unserer Region leisten. Momentan ist die gesamte Energiebranche von Veränderungen betroffen, die auch Auswirkungen auf Ihren Strompreis haben. Doch wir haben gute Neuigkeiten für Sie: Ihr Stromtarif wird günstiger! Zum 01.07.2022 wird die EEG-Umlage von 3,72 ct/kWh auf 0 ct/kWh sinken.

Den Wegfall der EEG-Umlage geben wir vollständig an Sie weiter.  Wir freuen uns sehr darüber, Sie mit dieser Preissenkung ein wenig entlasten zu können.

Ab dem 01.07.2022 wird der Arbeitspreis in allen Stromtarifen um 3,72 ct/kWh (netto) sinken. Die Grundpreise bleiben unverändert. Die detaillierten Preis-Angaben zu Ihrem Tarif entnehmen Sie bitte unseren Produktseiten.

Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie müssen also nichts weiter tun. Falls Sie Ihre Abschläge bereits jetzt anpassen möchten, können Sie das gern über unser Kundenzentrum beauftragen.

Ihren Zählerstand werden wir zum 30.06.2022 durch Schätzung ermittelt. Aber Sie können uns auch gern Ihren tatsächlichen Zählerstand von diesem Tag mitteilen.

Was war eigentlich nochmal die EEG-Umlage? Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Arbeitspreises auf Ihrer Stromrechnung. Sie diente seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Mit der Abgabe haben Sie als Verbrau­cher die Energiewende mitfinanziert.

Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice: Er freut sich über Ihren Anruf unter 038231 683-12 oder per E-Mail unter service@stadtwerke-barth.de.

Wir freuen uns, Sie auch künftig mit Strom zu versorgen.

Ihre Stadtwerke Barth

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27.05.2022

Aufruf zur Blutspende in Barth gefolgt

Nachdem das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wiederholt dazu aufgerufen hat, auch weiterhin Blut zu spenden, sind auch wir diesem Aufruf gern gefolgt.

Alle sieben Sekunden braucht ein Patient in Deutschland eine Bluttransfusion und jeden kann dies treffen, unabhängig ob während einer geplanten Operation oder aufgrund eines Unfalls. Präparate aus Spenderblut könnten vielfach Leben retten.

v.l.n.r.: T. Wilke, H. Donner, K. Hanack, S. Wittösch und A. Mevius