Ersatzversorgung Strom

Ersatzversorgungstarif im Stadtgebiet Barth

  • 100 % ökologisch erzeugter Strom
  • gesetzlich angeordnete Notversorgung, wenn der Stromverbrauch keinem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann
  • tritt in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein anderer Lieferant die Belieferung einstellt.
  • Die Ersatzversorgung endet entsprechend § 38 Abs. 2 EnWG mit dem Abschluss eines Energielieferungsvertrages durch den Kunden, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung.
  • gilt für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher (SLP) i.S.v. § 3 EnWG)
  • Für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) bieten wir die Notversorgung nach untenstehendem Preisblatt (letztes pdf)

Strom Ersatzversorgung (ab 01.01.2024)

  Arbeitspreis Grundpreis*
  netto in ct/kWh brutto in ct/kWh netto in EUR/Monat brutto in EUR/Monat
Strom EV 35,616 42,38 19,00 22,61

* Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler, insbesondere elektronische Zähler und moderne Messeinrichtungen verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich das Netzentgelt  für die Messung und den Messstellenbetrieb ändert.

Ersatzversorgung

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit elektrischer Energie im Rahmen der sog. Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung in Niederspannung greift beispielsweise, wenn sie keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.

Die gerundeten Bruttopreise enthalten alle gesetzlichen Steuern und Abgaben