Preisbremsen Strom, Gas und Fernwärme 2023

Umsetzung der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme *

Um die Kostenbelastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen sind im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geregelt. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen durch die Stadtwerke Barth rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt.

Wir werden alle unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt folgendes:**
Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch und werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum aktuellen Brutto-Arbeitspreis.

Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:**

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom 40 Cent/kWh bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Sie können jedoch von der Bundesregierung ggf. um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.

*Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich.
**Dies sind allgemeine Informationen gemäß §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 13 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.

Energiekosten nachhaltig durch Einsparungen senken

Wir wissen, dass die stark gestiegenen Energiepreise für viele eine große Herausforderung sind. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben.

Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf www.sparenwasgeht.de.

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