Erdgas Ersatzvorsorgung

Ersatzversorgungstarif für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher (SLP) i.S.v. § 3 EnWG im Stadtgebiet Barth (Netzbetreiber SWS Netze GmbH).

Preise

inkl. 19% MwSt.

ab 01.04.2024
Grundpreis*/**
Arbeitspreis*
19,04 EUR/Monat 0 - 1.000 KWh/Jahr
22,61 EUR/Monat 1.001 - 4.000 KWh/Jahr
24,99 EUR/Monat 4.001 - 50.000 KWh/Jahr
35,70 EUR/Monat 50.001 - 300.000 KWh/Jahr
46,41 EUR/Monat 300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr
 
20,50 ct/kWh 0 - 1.000 KWh/Jahr
17,64 ct/kWh 1.001 - 4.000 KWh/Jahr
17,22 ct/kWh 4.001 - 50.000 KWh/Jahr
16,93 ct/kWh 50.001 - 300.000 KWh/Jahr
22,80 ct/kWh 300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr

Informationen zum Tarif

 

 

Hinweise

Gemäß §38 EnWG i.V.m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit Gas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung in Niederdruck greift beispielsweise, wenn sie keinen Gaslieferungsvertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.

Für die Lieferung von Erdgas und die erforderlichen Netzdienstleistungen zahlt der Kunde den aus Arbeits- und Grundpreis bestehenden Preis nach nebenstehender Preisregelung.

* Der Bruttopreis enthält den reguläre Steuersatz von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für die Zählergöße G 2,5 bis G 6. Für andere Zähler verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers verändern.

Angegeben ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Höhe von Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand 20.11.2023). Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Mess- stellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellter Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Entgelte des Netz- betreibers angegeben (Stand 15.01.24). Die jeweils aktuelle Höhe ist veröffentlicht auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.stadtwerke-stralsund.de).

Die Arbeitspreise enthalten die vom marktgebietsverantwortlichen THE festgesetzten Umlagen: Gasspeicherumlage: vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 in Höhe von 0,1860 ct/kWh (netto), SLP- Bilanzierungsumlage: vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 in Höhe von 0,00 ct/kWh (netto) und die durch das BEHG festgelegte CO2-Abgabe für das Lieferjahr 2024 in Höhe von 0,8192 ct/kWh (entspricht einem CO2-Preis von 45,00 EUR/t)

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Donnerstag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag7 – 11 Uhr
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