Grundversorgung Erdgas

Grundversorgungstarif für Haushaltskunden (§3 Nr. 22 EnWG) im Stadt- gebiet Barth (Netzbetreiber SWS Netze GmbH).

für Haushaltskunden und Gewerbetreibende
Automatische Aufnahme in die Grundversorgung
Kündigungsfrist von zwei Wochen

Preise

inkl. 19% MwSt.

ab 01.04.2024
Grundpreis*/**
Arbeitspreis*
84,49 EUR/Jahr 0 - 1.000 KWh/Jahr
113,05 EUR/Monat 1.001 - 4.000 KWh/Jahr
129,71 EUR/Jahr 4.001 - 50.000 KWh/Jahr
273,70 EUR/Jahr 50.001 - 300.000 KWh/Jahr
541,45 EUR/Jahr 300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr
 
19,90 ct/kWh 0 - 1.000 KWh/Jahr
17,04 ct/kWh 1.001 - 4.000 KWh/Jahr
16,63 ct/kWh 4.001 - 50.000 KWh/Jahr
16,34 ct/kWh 50.001 - 300.000 KWh/Jahr
22,20 ct/kWh 300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr

Informationen zum Tarif

 

 

Hinweise

Die Versorgung erfolgt auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatz- versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) und der Ergänzenden Bedingungen in der jeweils gülti- gen Fassung.

Automatische Aufnahme in die Grundversorgung, solange Sie sich nicht für einen anderen Vertrag entscheiden.

2 Wochen Kündigungsfrist.

Für die Lieferung von Erdgas und die erforderlichen Netzdienstleistungen zahlt der Kunde den aus Arbeits- und Grundpreis bestehenden Preis nach nebenstehender Preisregelung.

* Der Bruttopreis enthält den regulären Steuersatz von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für die Zählergöße G 2,5 bis G 6. Für andere Zähler verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers verändern.

Angegeben ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Höhe von Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand 20.11.2023). Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Mess- stellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellter Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Entgelte des Netz- betreibers angegeben (Stand 20.11.2023). Die jeweils aktuelle Höhe ist veröffentlicht auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.stadtwerke-stralsund.de).

Die Arbeitspreise enthalten die vom marktgebietsverantwortlichen THE festgesetzten Umlagen: Gasspeicherumlage: vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 in Höhe von 0,1860 ct/kWh (netto), SLP- Bilanzierungsumlage: vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 in Höhe von 0,00 ct/kWh (netto) und die durch das BEHG festgelegte CO2-Abgabe für das Lieferjahr 2024 in Höhe von 0,6372 ct/kWh (entspricht einem CO2-Preis von 35,00 EUR/t)

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Donnerstag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag7 – 11 Uhr
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