Grundversorgung Erdgas
Automatische Aufnahme in die Grundversorgung
Kündigungsfrist von zwei Wochen
Preise
inkl. 19% MwSt.
ab 01.01.2025Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
---|---|---|
84,49 EUR/Jahr
0 - 1.000 KWh/Jahr
113,05 EUR/Monat
1.001 - 4.000 KWh/Jahr
129,71 EUR/Jahr
4.001 - 50.000 KWh/Jahr
273,70 EUR/Jahr
50.001 - 300.000 KWh/Jahr
541,45 EUR/Jahr
300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr |
18,95 ct/kWh
0 - 1.000 KWh/Jahr
16,09 ct/kWh
1.001 - 4.000 KWh/Jahr
15,68 ct/kWh
4.001 - 50.000 KWh/Jahr
15,39 ct/kWh
50.001 - 300.000 KWh/Jahr
21,25 ct/kWh
300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr | |
ab 01.04.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
84,49 EUR/Jahr
0 - 1.000 KWh/Jahr
113,05 EUR/Monat
1.001 - 4.000 KWh/Jahr
129,71 EUR/Jahr
4.001 - 50.000 KWh/Jahr
273,70 EUR/Jahr
50.001 - 300.000 KWh/Jahr
541,45 EUR/Jahr
300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr |
19,90 ct/kWh
0 - 1.000 KWh/Jahr
17,04 ct/kWh
1.001 - 4.000 KWh/Jahr
16,63 ct/kWh
4.001 - 50.000 KWh/Jahr
16,34 ct/kWh
50.001 - 300.000 KWh/Jahr
22,20 ct/kWh
300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr |
Informationen zum Tarif
- Preisblatt Grundversorgung Erdgas (ab 01.04.2024) (PDF, 31 KB)
Hinweise
Die Versorgung erfolgt auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatz- versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) und der Ergänzenden Bedingungen in der jeweils gülti- gen Fassung.
Automatische Aufnahme in die Grundversorgung, solange Sie sich nicht für einen anderen Vertrag entscheiden.
2 Wochen Kündigungsfrist.
Für die Lieferung von Erdgas und die erforderlichen Netzdienstleistungen zahlt der Kunde den aus Arbeits- und Grundpreis bestehenden Preis nach nebenstehender Preisregelung.
* Der Bruttopreis enthält den regulären Steuersatz von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für die Zählergöße G 2,5 bis G 6. Für andere Zähler verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers verändern.
Angegeben ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Höhe von Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand 20.11.2023). Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Mess- stellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellter Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Entgelte des Netz- betreibers angegeben (Stand 20.11.2023). Die jeweils aktuelle Höhe ist veröffentlicht auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.stadtwerke-stralsund.de).
Die Arbeitspreise enthalten die vom marktgebietsverantwortlichen THE festgesetzten Umlagen: Gasspeicherumlage: vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 in Höhe von 0,1860 ct/kWh (netto) und vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 in Höhe von 0,250 ct/kWh (netto), SLP- Bilanzierungsumlage: vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 in Höhe von 0,00 ct/kWh (netto) und die durch das BEHG festgelegte CO2-Abgabe für das Lieferjahr 2024 in Höhe von 0,6372 ct/kWh (entspricht einem CO2-Preis von 45,00 EUR/t)