Vineta-Strom WP regio
Die Stadtwerke Barth liefern im Rahmen dieser Sondervereinbarung elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für fest installierte Wärmepumpen, Wohnungslüftungsanlagen und (Ergänzungs-) Heizungen.
Preise
inkl. 19% MwSt.
ab 01.01.2025Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
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107,10 EUR/Jahr WP / WP I / WP II |
25,78 ct/kWh WP / WP I / WP II | |
ab 01.01.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
107,10 EUR/Jahr WP / WP I / WP II |
28,16 ct/kWh WP / WP I / WP II |
Informationen zum Tarif
- Preisblatt Vineta-Strom WP regio (ab 01.01.2025) (PDF, 43 KB)
- Preisblatt Vineta-Strom WP regio (bis 31.12.2024) (PDF, 29 KB)
- Auftrag über Strombelieferung WP regio (ab 01.01.2025) (PDF, 886 KB)
Hinweise
Sonderbestimmungen zur Versorgung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen
Die Stadtwerke Barth liefern im Rahmen dieser Sondervereinbarung elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für fest installierte Wärmepumpen, Wohnungslüftungsanlagen und (Ergänzungs-) Heizungen. Anlagen, die zur Klimatisierung einzelner Räume dienen, werden nicht im Rahmen dieser Sondervereinbarung beliefert. Die erforderliche Messeinrichtung besteht aus einem Ein- oder Zweitarifzähler und einem Tarifsteuergerät zur Steuerung der Unterbrechungszeiten. Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen können in der Freigabezeit des Netzbetreibers betrieben werden. In der übrigen Zeit (Unterbrechungszeit) ist der Betrieb der Anlage unterbrochen. Dieser Vereinbarung liegen nebenstehende Zeiten des örtlichen Netzbetreibers zu Grunde.
Ändert der örtliche Netzbetreiber diese oder die Tarifzeiten, so ändern sich die Zeiten für diese Sondervereinbarung entsprechend.
Die Belieferung zu den Bedingungen des Wärmepumpentarifs setzt voraus, dass der Heizstrom in der Kundenanlage durch einen Niederspannungszähler mit der der Preisstellung entsprechenden Ausrüstung (Unterbrechbarkeit) gemessen wird. Der Tarif WP o.U. gilt für Kundenanlagen ohne Unterbrechung. Die Belieferung zu den Bedingungen des Wärmepumpentarifs kann nur erfolgen, wenn der gesamte Strombedarf des Objekts über die Stadtwerke Barth gedeckt wird.
* Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler, insbesondere elektronische Zähler und moderne Messeinrichtungen verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung verändern.