Vineta-Strom WP regio

Sondervertragstarif für Wärmepumpen (WP) für Haushalts- und Gewerbekunden im Netzgebiet der e.dis Netz GmbH

100% Ökostrom

Die Stadtwerke Barth liefern im Rahmen dieser Sondervereinbarung elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für fest installierte Wärmepumpen, Wohnungslüftungsanlagen und (Ergänzungs-) Heizungen.

Preise

inkl. 19% MwSt.

ab 01.01.2024
Grundpreis*/**
Arbeitspreis*
107,10 EUR/Jahr

WP / WP I / WP II
HT/NT-Zählung

 
28,16 ct/kWh

WP / WP I / WP II
HT/NT-Zählung

 

 

Hinweise

Sonderbestimmungen zur Versorgung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen

Die Stadtwerke Barth liefern im Rahmen dieser Sondervereinbarung elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für fest installierte Wärmepumpen, Wohnungslüftungsanlagen und (Ergänzungs-) Heizungen. Anlagen, die zur Klimatisierung einzelner Räume dienen, werden nicht im Rahmen dieser Sondervereinbarung beliefert. Die erforderliche Messeinrichtung besteht aus einem Ein- oder Zweitarifzähler und einem Tarifsteuergerät zur Steuerung der Unterbrechungszeiten. Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen können in der Freigabezeit des Netzbetreibers betrieben werden. In der übrigen Zeit (Unterbrechungszeit) ist der Betrieb der Anlage unterbrochen. Dieser Vereinbarung liegen nebenstehende Zeiten des örtlichen Netzbetreibers zu Grunde.

Ändert der örtliche Netzbetreiber diese oder die Tarifzeiten, so ändern sich die Zeiten für diese Sondervereinbarung entsprechend.

Die Belieferung zu den Bedingungen des Wärmepumpentarifs setzt voraus, dass der Heizstrom in der Kundenanlage durch einen Niederspannungszähler mit der der Preisstellung entsprechenden Ausrüstung (Unterbrechbarkeit) gemessen wird. Der Tarif WP o.U. gilt für Kundenanlagen ohne Unterbrechung. Die Belieferung zu den Bedingungen des Wärmepumpentarifs kann nur erfolgen, wenn der gesamte Strombedarf des Objekts über die Stadtwerke Barth gedeckt wird.

* Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler, insbesondere elektronische Zähler und moderne bzw. intelligente Messeinrichtungen verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich der Betrag für die Messung und den Messstellenbetrieb des zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber ändert.

*** Den Preisen liegen die bisher nur vorläufig veröffentlichten Netznutzungsentgelte zugrunde.

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