Vineta-Strom WSP regio
Erstvertragslaufzeit bis 31.12.2024
3-monatige Kündigungsfrist vor Ablauf der Vertragslaufzeit
Die Stadtwerke Barth liefern im Rahmen dieser Sondervereinbarung elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für jeweils fest installierte elektrische Wärmespeichersysteme. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden.
Preise
inkl. 19% MwSt.
ab 01.01.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
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107,10 EUR/Jahr Hochtarifzeit HT
107,10 EUR/Jahr Niedertarifzeit NT |
30,57 ct/kWh Hochtarifzeit HT
28,24 ct/kWh Niedertarifzeit NT |
Informationen zum Tarif
- Preisblatt Vineta-Strom WSP regio (01.01.2024) (PDF, 28 KB)
- Auftrag über Strombelieferung Vineta-Strom WSP regio (01.01.2024) (PDF, 897 KB)
Hinweise
Sonderbestimmungen zur Versorgung von elektrischen Wärmespeichersystemen
Die Stadtwerke Barth liefern im Rahmen dieser Sondervereinbarung elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für jeweils fest installierte elektrische Wärmespeichersysteme. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden. Unter diese Preisregelung fallen keine Systeme, die den Anforderungen einer Wärmespeicherheizung nicht gerecht werden. Die Verbrauchsmessung der Wärmespeichersysteme erfolgt getrennt vom übrigen Stromverbrauch. Die erforderliche Messeinrichtung besteht aus einem Ein- oder Zweitarifzähler und einem Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabezeiten. Wärmespeichersysteme können in der Freigabezeit des Netzbetreibers betrieben werden. In der übrigen Zeit ist der Betrieb der Anlage unterbro- chen. Dieser Vereinbarung liegen nebenstehende Unterbrechungszeiten des örtlichen Netzbetreibers zugrunde.
Ändert der örtliche Netzbetreiber diese Unterbrechungszeiten, so ändern sich die Zeiten für die Sondervereinbarung entsprechend. Die Belieferung zu den Bedingungen des WSP-Tarifs kann nur erfolgen, wenn der gesamte Strombedarf des Objekts über die Stadtwerke Barth gedeckt wird.
Unterbrechungszeiten:
- ohne Nachladung täglich 06:00 – 22:00 MEZ
- mit Nachladung täglich 06:00 – 13:00 MEZ und 16:00 – 22:00 MEZ
* Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler, insbesondere elektronische Zähler und moderne Messeinrichtungen verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung verändern.
Angegeben ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Höhe von Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand 15.01.2024). Nähere Informationen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de
Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellter Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Entgelte des Netzbetreibers angegeben (Stand 15.01.2024). Die jeweils aktuelle Höhe ist veröffentlicht auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.e-dis-netz.de). Insbesondere das Entgelt für den Messstellenbetrieb kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Mess- system eingebaut wird.