Abrechnungszeitraum

Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 40 Abs. 3 gewähren wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Abrechnungszeitraum selbst zu wählen. Folgende Varianten stehen zur Auswahl:

  • jährliche Abrechnung
    Abrechnungszeitraum ca. ein Jahr, i.d.R. das Kalenderjahr
    11 monatliche Abschläge
    Keine Zusatzkosten
  • halbjährliche Abrechnung
    Abrechnungszeitraum ca. ein halbes Jahr, i.d.R. Januar bis Juni und Juli bis Dezember
    5 monatliche Abschläge pro halbem Jahr
    Zusatzkosten 15,60 EUR/Jahr
  • vierteljährliche Abrechnung
    Abrechnungszeitraum ca. ein Vierteljahr, i.d.R. Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember
    2 monatliche Abschläge pro Vierteljahr
    Zusatzkosten 30,10 EUR/Jahr
  • monatliche Abrechnung
    Abrechnungszeitraum ein Monat
    Keine Abschlagszahlungen
    Zusatzkosten 89,70 EUR/Jahr

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