Preisinformation Strom und Gas

Die Energiewende ist in aller Munde und in vollem Gange und notwendig, um auch zukünftig eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Leider verursachen Veränderungen auch Kosten, die im Rahmen verschiedener Gesetze und Verordnungen auf uns und alle anderen Stromanbieter zu kommen.

Zum Hintergrund

Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet:

  1. Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen: Dies sind die vom Energieversorger grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.
  2. Den regulierten Netzentgelten: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen. Dies führt in vielen Regionen von Deutschland zu steigenden Netzentgelten.
  3. Steuern, Abgaben und Umlagen (EEG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, KWK-G-Umlage, Offshore-Haftungs-Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer: Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile sind für 2013 noch einmal deutlich gestiegen. So beträgt die EEG-Umlage 5,277 ct/kWh und damit knapp 47 % mehr als in 2012 (3,592 ct/kWh). Die § 19-StromNEV-Umlage beträgt 2013 0,329 ct/kWh und hat sich damit gegenüber 2012 (0,151 ct/kWh) mehr als verdoppelt. Und auch die KWK-G-Umlage ist von 0,002 ct/kWh im vergangenen Jahr auf aktuell 0,126 ct/kWh gestiegen. Demzufolge wird auch der Anteil der Mehrwertsteuer deutlich steigen.

Diese Aufteilung trifft grundsätzlich auch auf den Gaspreis zu. Der dritte Kostenblock wird in diesem Bereich nicht so stark von der Energiewende beeinflusst wie im Strombereich und verhält sich relativ konstant. Dagegen sind in diesem Bereich die regulierten Netzentgelte durch die starken Temperaturschwankungen der vergangenen Jahre großen Veränderungen unterworfen.

Was bedeutet das für Sie?

Nachdem wir den Strompreis zwei Jahre konstant halten konnten, müssen wir ab dem 01. Januar 2013 die durch den Gesetzgeber verlangten Veränderungen an Sie weiterreichen. Der Strompreis wird um 2,61 ct/kWh brutto steigen. Zu dem ist es unumgänglich den Grundpreis des Grundversorgungstarifes local classic um 11,90 EUR/Jahr brutto zu erhöhen.

Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.300 kWh eine Erhöhung von 7,83 EUR/Monat brutto (Berechnung auf Basis unserer Sondervereinbarung local energy aktiv).

Im Gasbereich steigt der zweite Bereich, die Netzentgelte, um ca. 0,8 ct/kWh brutto. Dem konnten wir durch einen günstigen Einkauf des Gases entgegensteuern. D. h. für Sie, die Gaspreise steigen zum 01. Januar 2013 nur um 0,24 ct/kWh brutto.

Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh eine Erhöhung von 4,36 EUR/Monat brutto.

Mit diesem Schreiben erhalten Sie unsere neuen ab dem 01. Januar 2013 geltenden Ergänzenden Bedingungen für die Strom- bzw. Gasversorgung.

Soll ich meinen Zählerstand melden?

Sollten Sie in diesem Zusammenhang eine taggenaue Abrechnung Ihres bisherigen Strom- bzw. Gasverbrauchs wünschen, teilen Sie uns bitte Ihren aktuellen Zählerstand bis spätestens 04. Januar 2013 mit. Sie erreichen uns telefonisch unter: 038231 / 683-12 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an: stadtwerke@stadtwerke-barth.de. Selbstverständlich können Sie uns auch in unserem Betriebsgebäude am Hölzern-Kreuz-Weg 11 besuchen.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Sollten Sie mit den neuen Strom- bzw. Gaspreisen nicht einverstanden sein, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2012 (Posteingang bei uns) zu kündigen. In diesem Fall endet Ihr Vertragsverhältnis zum 31. Dezember 2012.

Wir bedanken uns für Ihre Kenntnisnahme und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Barth GmbH

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