Senkung der Strompreis und stabile Gaspreise in Barth, stabile Strompreise und Gaspreiserhöhung fürs Umland
Der Strompreis setzt sich aus vielen Bestandteilen zusammen. Die Entwicklung dieser Bestandteile fließt in unsere Preiskalkulation ein. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Umlage nach § 17 f. Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz und die Umlage nach § 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten sinken für das Jahr 2015. Einen Anstieg der Kosten für das Jahr 2015 verzeichnen wir für die Netzentgelte, den Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und der Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung.
Der Anstieg der Netzentgelte im Netz der e.dis AG ist stärker als im Teilnetz Barth der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH. In Summe ergeben die Bestandteile eine Erhöhung.
Diese wird durch unseren guten Einkauf kompensiert, im Umland können wir die Preise stabil halten und in Barth können wir die Strompreise senken.
Die Anpassung der Strompreise an die Kosten erfolgt nach § 5 Absatz 2 der Strom Grundversorgungsverordnung bzw. § 5 Absatz 2 und 3 der "Allgemeinen Stromlieferbedingungen der Stadtwerke Barth GmbH für Kunden in Niederspannung ohne Leistungsmessung".
Der Gaspreis setzt sich aus den Netzentgelten, den Entgelten für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb, der Konzessionsabgabe, der Energiesteuer und unserem Anteil für Beschaffung und Vertrieb zusammen. Für das Teilnetz Barth der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH werden die Netzkosten leicht erhöht. Im Netz der HanseWerk AG, in dem wir unsere Kunden im Umland beliefern, ist die Steigerung der Netzkosten deutlich höher. Während wir in Barth die Netzentgelterhöhung durch unsere verbesserte Beschaffung komplett kompensieren, können wir die Erhöhung im Umland nur zum Teil auffangen und müssen die Preis entsprechend anpassen.
Die Anpassung der Gaspreise an die Kosten erfolgt nach § 5 Absatz 2 und 3 der "Allgemeinen Gaslieferbedingungen der Stadtwerke Barth GmbH für Kunden in Niederdruck ohne Leistungsmessung".
Sie haben das Recht die Preisanpassung gerichtlich überprüfen zu lassen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Wenn Sie binnen eines Monats nach Zugang der Kündigung bei uns den Wechsel zu einem anderen Lieferanten eingeleitet haben sollten, werden Sie bis zum Wechsel zu den bisherigen Konditionen beliefert.
Zählerstand: Sie brauchen nichts zu tun.
Aber wenn Sie möchten, können Sie Ihren Zähler bis zum 31. Dezember auch ablesen und uns diesen Stand bis spätestens 07. Januar 2015 durchgeben.
Ihre Stadtwerke Barth GmbH