Nachrichtenarchiv

03.04.2023

Hallenturnier F-Junioren SV Barth 1950

Am Samstag den 01. April 2023 durften wir bei den F-Junioren des SV Barth 1950 zu Gast sein. Gern haben wir die jüngste Riege unserer Fußballer bei diesem Hallenturnier unterstützt. Unser ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle den vielen großen und kleinen Helfern und ehrenamtlich Engagierten, ohne die solche Events nicht möglich wären und die mit Ihrer Arbeit insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen einen unschätzbaren Beitrag  für unsere Gesellschaft leisten.

28.02.2023

Verschiebung der Abschlagsfälligkeit März 2023

ACHTUNG BILD

27.12.2022

Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen

Liebe Kundinnen und Kunden,

zwischen den Feiertagen stehen wir Ihnen zu folgenden Öffnungszeiten gern zur Verfügung:

Di8 – 12 Uhr 
Mi8 – 12 Uhr
Mi8 – 12 Uhr
Do8 – 12 Uhr
Fr8 – 12 Uhr

29.11.2022

Geänderte Öffnungszeiten

Liebe Kundinnen und Kunden, ab sofort haben wir geänderte Geschäftszeiten. Die Umsetzung der vom Gesetzgeber eingeführten Regelungen zur Entlastung der Energieverbraucher erfordert auch bei uns einen sehr hohen Aufwand. Um diese Maßnahmen aber trotzdem möglichst schnell zu realisieren, ist es erforderlich das Kundenzentrum vorübergehend mittwochs geschlossen zu halten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Unsere aktuellen Geschäftszeiten sind:

Mo8 – 12 Uhr & 13 – 16 Uhr
Di8 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr
Migeschlossen
Do8 – 12 Uhr & 13 – 16 Uhr
Fr7 – 11 Uhr

26.11.2022

Geänderte Öffnungszeiten Kundenzentrum am 26.10.2022

Liebe Kundinnen und Kunden, aufgrund einer internen Weiterbildung bleibt unser Kundenzentrum am Mittwoch, den 26.10.2022 geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen ab Donnerstag wieder wie gewohnt gern zu Ihrer Verfügung.

Freundliche Grüße

IHRE STADTWERKE BARTH GMBH

25.11.2022

Preisbremsen Strom, Gas und Fernwärme 2023

Umsetzung der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme *

Um die Kostenbelastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen sind im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geregelt. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen durch die Stadtwerke Barth rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt.

Wir werden alle unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt folgendes:**
Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch und werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum aktuellen Brutto-Arbeitspreis.

Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:**

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom 40 Cent/kWh bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Sie können jedoch von der Bundesregierung ggf. um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.

*Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich.
**Dies sind allgemeine Informationen gemäß §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 13 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.

Energiekosten nachhaltig durch Einsparungen senken

Wir wissen, dass die stark gestiegenen Energiepreise für viele eine große Herausforderung sind. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben.

Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf www.sparenwasgeht.de.

25.11.2022

Verschiebung Abschlagsfälligkeit März 2023

Um die Energiepreisbremsen kurzfristig umzusetzen, verschieben wir den Einzug der Abschläge für Strom, Erdgas und Fernwärme vom 1.3. auf den 15.3.2023.

Für alle Kunden, die Ihre Abschlagstermine zum 15. eines Monats vereinbart haben, ändert sich nichts. Kunden, die ihre Abschläge selbst überweisen, bitten wir, diese Überweisung erst zum 15.3. vorzunehmen.

10.10.2022

Gasbeschaffungsumlage entfällt, Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme beschlossen, Gaspreisdeckel in Planung

Mit Beschluss des Bundestages am Freitag, den 30. September 2022 verzichtet die Bundesregierung auf die geplante Gasbeschaffungsumlage. Damit ist diese ab dem 1. Oktober 2022 nicht Bestandteil unserer Gaspreise. Die Stadtwerke Barth hatten allen Erdgas-Kunden zum 01.10.2022 per Preisänderungsschreiben die Weitergabe der Umlagen und in einem weiteren Schreiben auch die Höhe der neuen Abschläge mitgeteilt. Selbstverständlich werden wir den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage berücksichtigen und Ihre nächste Abrechnung wird ohne diese Umlage erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass lediglich die Gasbeschaffungsumlage per Verordnung entfallen ist, die Gasspeicherumlage und auch die Bilanzierungsumlage haben weiterhin Bestand. Die unseren Kunden mitgeteilte Preisänderung Ihres Erdgaspreises wurde bereits von uns angepasst bzw. wieder um die Gasbeschaffungsumlage reduziert und Sie finden die ab dem 01.10.2022 geltenden Erdgaspreise für die Grundversorgung (erdgas local classic), unsere Sonderverträge für Barther Kunden (local erdgas aktiv) und unsere Sonderverträge für Kunden im regionalen Umland (Erdgas SW Barth regional) auf den jeweiligen Produktseiten oder in der Veröffentlichung in der Ostseezeitung vom 07.10.2022.  Alle Kunden werden über die Senkung der monatlichen Abschläge schriftlich informiert. Das sogenannte Preisänderungsschreiben entfällt.

In der Veröffentlichung der neuen Erdgaspreise (ohne Gasbeschaffungsumlage) wurde bereits der verminderte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas in Höhe von 7 Prozent (bisher 19 Prozent) berücksichtigt. Dies wurde ebenfalls vom Deutschen Bundestag am 30.09.2022 beschlossen, die notwendige Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 07.10.2022. Sobald uns weitere Informationen zur Umsetzung der geplanten Strom- und Gaspreisdeckel vorliegen, werden wir auf unserer Seite darüber informieren und jede preiswirksame Änderung an unsere Kunden weitergeben.

Uns erreichen derzeit eine Vielzahl telefonischer und schriftlicher Anfragen. Deshalb bitten wir Sie um Geduld, wenn sich die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas verzögert. Natürlich können Sie uns Ihre Zählerstände jederzeit online oder per E-Mail an service@stadtwerke-barth.de mitteilen.

Freundliche Grüße

STADTWERKE BARTH GMBH

22.06.2022

Strompreissenkung zum 01.07.2022 - Reduzierung EEG-Umlage

 

Liebe Stromkundinnen und Stromkunden der Stadtwerke Barth,

schön, dass Sie Ihren Strom bei uns beziehen und auch Sie als Kunde unseres Unternehmens einen wichtigen Anteil an der Stärkung unserer Region leisten. Momentan ist die gesamte Energiebranche von Veränderungen betroffen, die auch Auswirkungen auf Ihren Strompreis haben. Doch wir haben gute Neuigkeiten für Sie: Ihr Stromtarif wird günstiger! Zum 01.07.2022 wird die EEG-Umlage von 3,72 ct/kWh auf 0 ct/kWh sinken.

Den Wegfall der EEG-Umlage geben wir vollständig an Sie weiter.  Wir freuen uns sehr darüber, Sie mit dieser Preissenkung ein wenig entlasten zu können.

Ab dem 01.07.2022 wird der Arbeitspreis in allen Stromtarifen um 3,72 ct/kWh (netto) sinken. Die Grundpreise bleiben unverändert. Die detaillierten Preis-Angaben zu Ihrem Tarif entnehmen Sie bitte unseren Produktseiten.

Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie müssen also nichts weiter tun. Falls Sie Ihre Abschläge bereits jetzt anpassen möchten, können Sie das gern über unser Kundenzentrum beauftragen.

Ihren Zählerstand werden wir zum 30.06.2022 durch Schätzung ermittelt. Aber Sie können uns auch gern Ihren tatsächlichen Zählerstand von diesem Tag mitteilen.

Was war eigentlich nochmal die EEG-Umlage? Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Arbeitspreises auf Ihrer Stromrechnung. Sie diente seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Mit der Abgabe haben Sie als Verbrau­cher die Energiewende mitfinanziert.

Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice: Er freut sich über Ihren Anruf unter 038231 683-12 oder per E-Mail unter service@stadtwerke-barth.de.

Wir freuen uns, Sie auch künftig mit Strom zu versorgen.

Ihre Stadtwerke Barth

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27.05.2022

Aufruf zur Blutspende in Barth gefolgt

Nachdem das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wiederholt dazu aufgerufen hat, auch weiterhin Blut zu spenden, sind auch wir diesem Aufruf gern gefolgt. Alle sieben Sekunden braucht ein Patient in Deutschland eine Bluttransfusion und jeden kann dies treffen, unabhängig ob während einer geplanten Operation oder aufgrund eines Unfalls. Präparate aus Spenderblut könnten vielfach Leben retten.

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Strom-, Erdgas- oder Fernwärmestörung bitte hier melden
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Gern rufen wir Sie auch zurück.
Nutzen Sie unseren Rückrufservice.

Montag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Dienstag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Donnerstag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag7 – 11 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung:
Dienstag16 – 18 Uhr
Mittwoch8 – 12 Uhr
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