Nachrichtenarchiv
03.04.2023
Hallenturnier F-Junioren SV Barth 1950
Am Samstag den 01. April 2023 durften wir bei den F-Junioren des SV Barth 1950 zu Gast sein. Gern haben wir die jüngste Riege unserer Fußballer bei diesem Hallenturnier unterstützt. Unser ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle den vielen großen und kleinen Helfern und ehrenamtlich Engagierten, ohne die solche Events nicht möglich wären und die mit Ihrer Arbeit insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.28.02.2023
Verschiebung der Abschlagsfälligkeit März 2023
ACHTUNG BILD27.12.2022
Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen
29.11.2022
Geänderte Öffnungszeiten
Liebe Kundinnen und Kunden, ab sofort haben wir geänderte Geschäftszeiten. Die Umsetzung der vom Gesetzgeber eingeführten Regelungen zur Entlastung der Energieverbraucher erfordert auch bei uns einen sehr hohen Aufwand. Um diese Maßnahmen aber trotzdem möglichst schnell zu realisieren, ist es erforderlich das Kundenzentrum vorübergehend mittwochs geschlossen zu halten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Unsere aktuellen Geschäftszeiten sind:
| Mo | 8 – 12 Uhr & 13 – 16 Uhr |
| Di | 8 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Do | 8 – 12 Uhr & 13 – 16 Uhr |
| Fr | 7 – 11 Uhr |
26.11.2022
Geänderte Öffnungszeiten Kundenzentrum am 26.10.2022
Liebe Kundinnen und Kunden, aufgrund einer internen Weiterbildung bleibt unser Kundenzentrum am Mittwoch, den 26.10.2022 geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen ab Donnerstag wieder wie gewohnt gern zu Ihrer Verfügung.
Freundliche Grüße
IHRE STADTWERKE BARTH GMBH
25.11.2022
Preisbremsen Strom, Gas und Fernwärme 2023
Umsetzung der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme *
Um die Kostenbelastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen sind im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geregelt. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen durch die Stadtwerke Barth rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt.
Wir werden alle unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Wie funktionieren die Preisbremsen?
Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt folgendes:**
Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch und werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum aktuellen Brutto-Arbeitspreis.
Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.
Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:**
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme 9,5 Cent/kWh und
- für Strom 40 Cent/kWh bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Sie können jedoch von der Bundesregierung ggf. um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.
*Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich.
**Dies sind allgemeine Informationen gemäß §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 13 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.
Energiekosten nachhaltig durch Einsparungen senken
Wir wissen, dass die stark gestiegenen Energiepreise für viele eine große Herausforderung sind. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben.
Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf www.sparenwasgeht.de.
25.11.2022
Verschiebung Abschlagsfälligkeit März 2023
Um die Energiepreisbremsen kurzfristig umzusetzen, verschieben wir den Einzug der Abschläge für Strom, Erdgas und Fernwärme vom 1.3. auf den 15.3.2023.
Für alle Kunden, die Ihre Abschlagstermine zum 15. eines Monats vereinbart haben, ändert sich nichts. Kunden, die ihre Abschläge selbst überweisen, bitten wir, diese Überweisung erst zum 15.3. vorzunehmen.
10.10.2022
Gasbeschaffungsumlage entfällt, Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme beschlossen, Gaspreisdeckel in Planung
22.06.2022
Strompreissenkung zum 01.07.2022 - Reduzierung EEG-Umlage
27.05.2022